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   OLG Frankfurt, 01.09.2010 - 23 U 164/09   

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https://dejure.org/2010,74719
OLG Frankfurt, 01.09.2010 - 23 U 164/09 (https://dejure.org/2010,74719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.09.2010 - 23 U 164/09 (https://dejure.org/2010,74719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. September 2010 - 23 U 164/09 (https://dejure.org/2010,74719)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2010 - 23 U 164/09
    Das Landgericht beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Erwägungen des BGH in dem Urteil vom 28.4.2009 (XI ZR 227/08).

    Das Landgericht verneint einen Bereicherungsanspruch der Kläger unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 28.4.2009 (XI ZR 227/08), da die Berufung auf die Nichtigkeit des Zwischenfinanzierungsvertrages Treu und Glauben, § 242 BGB, widerspreche.

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07

    Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2010 - 23 U 164/09
    Nach dem Urteil des BGH vom 23.9.2008 (XI ZR 263/07, bei Juris) ist in einem Fall wie dem vorliegenden die Kenntnis der Kläger vom Fehlen einer Erlaubnis der Treuhänderin nach dem Rechtsberatungsgesetz ausschlaggebend, wobei dies (unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung) damit begründet wird, dass das Fehlen der Voraussetzungen einer Rechtsscheinsvollmacht keine Einwendung, sondern eine anspruchsbegründende Tatsache darstelle, die die jeweiligen Kläger auch zu beweisen hätten.
  • BGH, 12.10.1993 - XI ZR 11/93

    Anteilige Rückerstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung des Darlehens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2010 - 23 U 164/09
    Die Rechtsprechung hält es insgesamt für sachgerecht, dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Disagios (nach altem Recht) nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F, sondern der früheren regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren unterliegt (BGH WM 1993, 2003 ff).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2010 - 23 U 164/09
    Deshalb sind die Zuwendungsempfänger Schuldner der Beklagten (BGHZ 147, 145, 150 f, WM 2007, 639 ff).
  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 41/04

    Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2010 - 23 U 164/09
    Dabei beweist selbst die Feststellung einer allgemeinen Geschäftspraxis nicht, dass eine entsprechende Handhabung im Einzelfall erfolgt ist (BGH, Urteil vom 25.2.2005, XI ZR 41/04, Umdruck S. 12), ein solcher Schluss ist nicht zwingend (Fellner MDR 2007, 1238, 1240).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2010 - 23 U 164/09
    37 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH bedurfte derjenige, der hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Immobilienerwerbs im Rahmen eines Steuersparmodells für die Erwerber besorgte, der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG a.F. (BGHZ 145, 265, 269ff, WM 2004, 21ff).
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2010 - 23 U 164/09
    Daraus ergibt sich die Nichtigkeit der von der Treuhänderin für die Kläger im Rahmen des Abschlusses der Darlehensverträge abgegebenen Erklärungen (BGHZ 153, 214, 220 f).
  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00

    Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2010 - 23 U 164/09
    Deshalb sind die Zuwendungsempfänger Schuldner der Beklagten (BGHZ 147, 145, 150 f, WM 2007, 639 ff).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2010 - 23 U 164/09
    Die von den Klägern erklärte Aufrechnung mit den zur Ablösung des Zwischenfinanzierungsdarlehens aufgewendeten Leistungen (Bl. 211, 1345), für die demnach kein Rechtsgrund bestand, ist somit gerechtfertigt und hat die Ansprüche der Beklagten aus dem Endfinanzierungsvertrag nach Maßgabe des § 389 BGB zum Erlöschen gebracht (vgl. BGH BKR 2004, 398ff).
  • BGH, 27.04.2004 - XI ZR 49/03

    BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2010 - 23 U 164/09
    Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass der Inhalt des Darlehensvertrages bereits in früheren Verhandlungen (ohne Mitwirkung der Kläger) festgelegt worden war (vgl. BGH WM 2004, 1381 ff).
  • BGH, 29.05.1990 - XI ZR 231/89

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

  • OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 23 U 93/11

    Bankenhaftung bei finanzierter Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

    Im Übrigen dürfe die institutionalisierte Zusammenarbeit der Beklagten mit der Vermittlerin A gerichtsbekannt sein, so aus den Verfahren des Senats mit den Geschäftsnummern 23 U 164/09 und 178/09. Das Landgericht habe auch übersehen, dass die Kläger im Schriftsatz vom 30.08.2010 - dort S.7 f. - vorgetragen hätten, dass es eine grundsätzliche Absprache der Beklagten mit der B GmbH als Treuhänderin gegeben habe, wonach die Beklagte in den zur Finanzierung anstehenden Objekten - wie vorliegend - von der B GmbH die Projektunterlagen erhalten und danach eine Grundsatzentscheidung über die Übernahme der Finanzierung getroffen habe.
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